Gesellschaft ist ein Begriff, der dem lateinischen societas beziehungsweise societas civilis entspricht. Die Bedeutung schwankt in der Geschichte erheblich, im allgemeinen bezeichnet Gesellschaft aber eine auf irgendeine Art und Weise verbundene Vielzahl von Menschen.
In dem Sinn wußte schon die antike politische Philosophie von der Gesellschaft, da sie den Menschen als “politisches” beziehungsweise “soziales” Wesen bestimmte. Seine politische Aufladung erhielt der Begriff jedoch erst in der europäischen Neuzeit (Moderne), und zwar dadurch, daß er dem “Staat” wie der “Kirche” entgegengesetzt werden konnte. Seit dem 18. Jahrhundert wurde Gesellschaft neben “Nation” zu einem der “Grundbegriffe der revolutionären Epoche” (Werner Conze).
Das hing wesentlich damit zusammen, daß man Gesellschaft wie Nation nicht länger statisch auffaßte, sondern dynamisch und damit die Selbständigkeit neben Staat und Religion eindeutiger faßbar machte. Trotzdem gehörte der Gesellschaftsbegriff zu den “schwierigsten”, da es erheblicher Mühe bedurfte, um “hinter der bisher bekannten Welt und ihrer Ordnung einen anderen noch großartigeren Organismus von Kräften und Elementen” (Lorenz von Stein) zu erkennen. Die damals neu entstandene Gesellschaftslehre beziehungsweise Soziologie war ganz wesentlich von Konservativen geprägt worden, fiel aber rasch in die Hand ihrer politischen Gegner, da der Begriff der Gesellschaft noch mehr als der der Nation mit einer utopischen Verheißung aufzufüllen war, in dem Sinn, daß die “wahre” Gesellschaft erst in der Zukunft — etwa durch einen neuen Gesellschaftsvertrag — zu gründen sei.
Diese besondere ideologische Ladung erklärt auch, warum der Gesellschaftsbegriff allmählich nach links rückte, während die Nation, die ein Mehr an Stabilität und Kontinuität verhieß, immer deutlicher als “rechtes” Konzept wahrzunehmen war. Mit dem Aufstieg von Gesellschaft zum Leitbegriff der Gesellschaftsveränderer wuchs die Vorstellung, daß die Gesellschaft fast beliebig konstruierbar sei, während an der Nation etwas haftete, was sie mit der Idee der Gemeinschaft und Ganzheitsvorstellungen verband.
Das erklärt einerseits, warum Gesellschaft in vielen konservativen Gesellschaftstheorien als Verfallsprodukt der Gemeinschaft aufgefaßt wurde, die sich lediglich “negativ” (Ferdinand Tönnies) bestimmen lasse, insofern sie einer Menge von einzelnen bei Durchsetzung individueller Interessen diene. Andererseits sahen die Progressiven hier eine Möglichkeit, “gesellschaftlich” oder “sozial” als Kampfbegriff einzuführen, der in erster Linie dazu diente, egalitäre Zielvorstellungen zu rechtfertigen. In der politischen Philosophie Bertrand Russells waren “sozial” und “unsozial” sogar Synonyme für “gut” und “böse”. Die im Namen der Gesellschaft erhobenen Forderungen der Neuen Linken dienten faktisch immer dem Ziel, die bestehende Gesellschaftsordnung gänzlich in Frage zu stellen und durch eine andere zu ersetzen.
Wenn auch nicht ohne den Rekurs auf die Gesellschaft auszukommen ist, bleibt doch der begründete Vorbehalt gegenüber einer amorphen Größe jenseits des Staates und seiner institutionellen Verfaßtheit, die im Grunde beliebigen Zielsetzungen als Legitimation dienen kann. Zu den wichtigsten Elementen aller konservativen Gesellschaftskritik gehört deshalb, daß sich die Gesellschaft den Forderungen des Staates beziehungsweise der Gemeinschaft (Volk, Reich) unterzuordnen habe und weiter, daß die Vorstellung einer beliebigen “Konstruierbarkeit” in die Irre führen muß.
– — –
Zitate:
Das Soziale ist ganz ohne Abstriche die Domäne des Fürsten dieser Welt — Die Falle aller Fallen ist unvermeidlich die Falle des Sozialen. Überall, immer, in allen Dingen ist das Gefühl des Sozialen eine vollendete Nachahmung des Glaubens, die restlos trügerisch ist. Diese Nachahmung hat den großen Vorteil, fast alle Bezirke der Seele zufriedenzustellen — Unter den gegenwärtigen Verhältnissen ist die Ablehnung des Sozialen für den Glauben vielleicht eine Frage von Leben oder Tod.Simone WeilIn der Tat wird die gesamte Diskussion vom Terminus der Gesellschaft bestimmt, über die man noch unverfänglich reden kann, denn “die Gesellschaft” verpflichtet zu nichts. Gesellschaft ist kein personenrechtliches Band, sondern die Summe der Personen, die unter einer Staatsorganisation auf einem ganz bestimmten Gebiet leben: ob miteinander oder nebeneinander, das spielt für den Begriff Gesellschaft keine Rolle. Was die Menschen zu einem Haftungsverband, zu einer Gefahren- und Schicksalsgemeinschaft in guten und in schlechten Zeiten zusammenfügt, das ist eben das Volk im Sinne der Nation, das die Basis der Demokratie bildet.
– — –
Literatur:
- Werner Conze: Nation und Gesellschaft. Zwei Grundbegriffe der revolutionären Epoche, in: Historische Zeitschrift 198 (1964), S. 1–16
- Ernst Forsthoff (Hrsg.): Lorenz von Stein. Gesellschaft, Staat, Recht, Frankfurt a.M. 1972
- Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft [1922], 2 Bde, zuletzt Berlin 2009