Monarchie

Monar­chie bedeutet, abgeleit­et aus dem Griechis­chen, »Herrschaft von einem«. Gemeint ist damit für gewöhn­lich die legit­ime Allein­herrschaft, im Gegen­satz zur ille­git­i­men, der Tyran­nis oder Despotie, oder der Allein­herrschaft auf beschränk­te Zeit, der Dik­tatur. Ohne Frage geht die Monar­chie in ihrem Kern auf die Führerschaft des her­aus­ra­gen­den einzel­nen zurück; das läßt sich an den kur­zlebi­gen Heerkönigtümern der home­rischen oder der Völk­er­wan­derungszeit eben­so able­sen wie an der lan­glebi­gen Tra­di­tion der Wahlmonar­chie. Aber regelmäßig wurde ver­sucht, diese Art von Herrschaft durch erbliche Nach­folge zu ver­ankern.

In jedem Fall spielte für die Sta­bil­ität der Monar­chie die Idee göt­tlich­er Stiftung eine außeror­dentliche Rolle. Entwed­er lag die Vorstel­lung zugrunde, daß der Monarch ein leben­der Gott sei – so im Ägypten der Pharao­nen –, daß er göt­tlich­er Abkun­ft sei – so in Japan – oder daß er seine Macht »von Gottes Gnaden« habe – so im alten Per­sien und im Abend­land. Schwand die Idee der Sakral­ität der Monar­chie, ging damit auch die Vorstel­lung ihrer Legit­im­ität zurück. Das zeigte sich schon im antiken Griechen­land, dessen poli­tis­che Philoso­phie die Monar­chie nur noch als eine Herrschafts­form unter mehreren denkbaren betra­chtete.

Dadurch ent­stand auch der Ein­druck, als ob die Ablö­sung der Monar­chie in einem »Kreis­lauf« (Zyk­lus) der Ver­fas­sun­gen mit ein­er gewis­sen Zwangsläu­figkeit erfolge, wobei sie durch eine Oli­garchie, dann die Demokratie erset­zt werde, die schließlich in die Monar­chie oder eine der ille­git­i­men Vari­anten von Allein­herrschaft umschlage. Die Vorstel­lung von ein­er »zweit­en Monar­chie« wurde durch den Auf­stieg Make­doniens und die Schaf­fung ein­er Welt­monar­chie eben­so bestärkt wie durch den Unter­gang der römis­chen Repub­lik und den Auf­stieg des impe­ri­alen Kaiser­tums (Reich).

Für das europäis­che Mit­te­lal­ter wie die ganz große Mehrzahl der außereu­ropäis­chen Herrschaften bildete die Monar­chie für den läng­sten Zeitraum der Geschichte die Nor­mal­form der Ver­fas­sung. Dabei war die Macht des Monar­chen im Abend­land allerd­ings sel­ten eine unum­schränk­te. Im all­ge­meinen sah er sich nicht nur durch die Kirche und das Herkom­men gebun­den, son­dern auch durch die insti­tu­tionelle Ein­fluß­nahme sein­er Unter­ta­nen. Soweit diese Adlige waren, kon­nte die Vorstel­lung dur­chaus dahin gehen, daß der Monarch im Grunde nichts anderes sei als primus inter pares. Die absolute Monar­chie war jeden­falls ein Pro­dukt der Neuzeit (Mod­erne), und ihre Ver­wirk­lichung hing mit der Durch­set­zung der mod­er­nen Staatlichkeit zusam­men. Sie nahm dabei tra­di­tionelle Vorstel­lun­gen auf, stützte sich aber in wach­sen­dem Maß auf eine ratio­nale Organ­i­sa­tion des poli­tis­chen Sys­tems.

Das erk­lärt auch etwas von der zunehmenden Infragestel­lung der Monar­chie seit dem Ende des 18. Jahrhun­derts, die mit dem Auf­stieg der neuen Repub­liken – Nor­dameri­ka und Frankre­ich – ein­herg­ing. Alle Ver­suche, dem auf the­o­retis­ch­er Ebene ent­ge­gen­zutreten, unter Bezug­nahme auf das make­donis­che Mod­ell (Hegel) oder eine funk­tionale Recht­fer­ti­gung (Mau­r­ras) haben sich let­ztlich als erfol­g­los erwiesen. Durch die Nieder­lage der Mit­telmächte im Ersten Weltkrieg wurde auch den machtvoll­sten und am stärk­sten ver­ankerten Monar­chien – vor allem der­jeni­gen der Hohen­zollern in Deutsch­land – die Basis ent­zo­gen. Seit­dem waren alle Ver­suche zur Restau­ra­tion, die im 19. Jahrhun­dert noch gewisse Erfolge erzie­len kon­nte, aus­sicht­s­los.

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Zitate:

Auch das König­tum der Ger­ma­nen ist seit den früh­esten Zeug­nis­sen, die wir von ihm besitzen, keineswegs allein aus dem Willen zur Macht zu begreifen, son­dern bekun­det durch man­nig­faltige Über­liefer­ungs­bestände das Wirken eines Wil­lens zum Dienen, zur Ver­ant­wor­tung vor göt­tlich­er Macht und Majestät, die über den Men­schen, auch über den Köni­gen, ste­ht. Aus der Unterord­nung unter diese Macht ist die Königs-Würde erflossen.
Otto Höfler

Hierin liegt die sit­tliche Über­legen­heit der wohlge­ord­neten Monar­chie gegenüber Repub­liken, weil in Monar­chien die Staats­ge­walt auf eigen­em Recht beruht und unpartei­isch sein kann, wenn sie es auch nicht immer ist. In Repub­liken wird dage­gen immer eine Partei ihre Leute ans Rud­er brin­gen, und daher die Gerechtigkeit der Staats­ge­walt viel schwieriger zu hand­haben sein als in Monar­chien.
Hein­rich von Tre­itschke

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Lit­er­atur:

  • Walde­mar Guri­an: Der inte­grale Nation­al­is­mus in Frankre­ich, Frank­furt a.M. 1931
  • The Sacral King­ship – La Regal­ità sacra, Stud­ies in the His­to­ry of Reli­gions. Sup­ple­ments to Numen, Bd IV, Lei­den 1959
  • Alex­is de Toc­queville: Der alte Staat und die Rev­o­lu­tion [1856/1959], zulet­zt Mün­ster 2007
  • Philipp Wolff-Windegg: Die Gekrön­ten. Sinn und Sinnbilder des König­tums [1958], zulet­zt Stuttgart 1981