Friedrich, Jörg, Historiker, 1944

Friedrich wurde zwar in der let­zten Kriegsphase am 17. August in Essen geboren, wuchs aber im öster­re­ichis­chen Kitzbühel auf. Er geri­et wie die meis­ten sein­er Altersgenossen in den Sog der Stu­den­ten­re­volte, gehörte jedoch nicht zu den Mitläufern oder Mit­geris­se­nen, son­dern zu den Wort­führern. Anfang der siebziger Jahre über­nahm er die Führung der Berlin­er »Gruppe Inter­na­tionale Marx­is­ten« (GIM). Die GIM war trotzk­istisch aus­gerichtet und stellte die deutsche Sek­tion der »Vierten Inter­na­tionale«. Friedrich hat im Rück­blick ein hartes Urteil über sich und das poli­tis­che Urteilsver­mö­gen sein­er Gen­er­a­tion gesprochen. Seine Abwen­dung vom Trotzk­ismus am Ende des Jahrzehnts bedeutete noch keinen Bruch mit der Linken über­haupt, was man vor allem an seinen ersten Büch­ern, Freis­pruch für die Nazi-Jus­tiz (1983) und Die kalte Amnestie (1984), deut­lich erken­nen kann, die Teil der »zweit­en Ver­gan­gen­heits­be­wäl­ti­gung« (Jür­gen Busche) waren, die in Folge von ’68 das poli­tis­che Kli­ma der späten Bun­desre­pub­lik prägte.

Insofern lag die Erwartung nahe, daß auch der zehn Jahre später von Friedrich pub­lizierte Band, Das Gesetz des Krieges (1992), dieser Per­spek­tive fol­gen würde. Das mehr als sieben­hun­dert Seit­en starke Buch war allerd­ings eine sehr in die Bre­ite gehende Unter­suchung zu Krieg, Kriegsrecht, Kriegs­brauch und Kriegsver­brechen, die immer wieder Par­al­le­len zog und zu Schluß­fol­gerun­gen führte, die sich­er nicht dem Kon­sens der Tonangeben­den entsprachen. Die Kri­tik hat sich nicht nur an der eigen­tüm­lichen Darstel­lungsweise Friedrichs gestört – dem Über­bor­den­den, der Detail­vers­essen­heit, der Dauer­tendenz zum Exkurs –, son­dern vor allem an der kom­par­a­tiv­en Nei­gung.

Trotz gewiss­er Ein­wen­dun­gen ging die Kri­tik am Gesetz des Krieges aber noch nicht über einen poli­tis­chen Anfangsver­dacht hin­aus. Das änderte sich im Zusam­men­hang mit Friedrichs schar­fen Stel­lung­nah­men zur Wehrma­ch­tausstel­lung und dann nach Erscheinen von Der Brand (2002), dem Buch, das – anders als Das Gesetz des Krieges – eine aus­ge­sproch­ene Bre­it­en­wirkung erzielte. Dabei ging es weniger um die Fak­ten des Bombenkriegs selb­st, die behan­delt wur­den, als um die dem Autor unter­stellte Absicht. Auch deshalb ist es wichtig, zu beto­nen, daß Friedrich zwar uner­bit­tlich in bezug auf die Schilderung der Fak­ten und die Beto­nung der Dimen­sio­nen ist, aber etwa die Kennze­ich­nung der Bom­barde­ments als »Kriegsver­brechen« ablehnte, da es während des Zweit­en Weltkriegs noch keine entsprechen­den Rechtsvorschriften gegeben habe. Daß er ander­er­seits nicht geneigt ist, mit ein­er moralis­chen Beurteilung zurück­zuhal­ten, wurde an der Wort­wahl erkennbar: Friedrich sprach in dem Zusam­men­hang aus­drück­lich von »Ter­ror«, von den Opfern als »Aus­gerot­teten« und nan­nte die Keller, in die sich die Men­schen verge­blich flüchteten, »Kre­ma­to­rien«.

Let­ztlich war der Effekt von Der Brand nicht ganz der, den Friedrich sich vorgestellt hat­te. Jeden­falls gelang es kaum, den Deutschen das Unge­heuer­liche der Zer­störung ihres Lan­des klar­er zu machen und damit eine grund­sät­zliche Ver­schiebung der üblichen Betra­ch­tungsweise des 20. Jahrhun­derts zu bewirken. Insofern muß man Friedrichs let­ztes Buch, Yalu (2007), auch als Ver­such eines Neuansatzes betra­cht­en. Friedrich hat seine beson­dere Darstel­lungsweise hier zum äußer­sten getrieben. Eine Ver­schränkung von Ereignis­geschichte und biographis­chen Rem­i­niszen­zen, anek­do­tis­chen Bemerkun­gen und Schilderun­gen der Atmo­sphäre, Aus­führun­gen zur Tech­nik und eher philosophis­chen Bemerkun­gen. Der Stil ist alles andere als klas­sisch, vielmehr an jour­nal­is­tis­chen Arbeitsweisen ori­en­tiert; das merkt man nicht zulet­zt an der far­bigen – manch­mal allzu far­bigen – Aus­druck­sweise. Aber auch wenn das manche for­malen Ein­wände gerecht­fer­tigt erscheinen läßt, bleibt doch vor allem die Wahrnehmung des Ein­dringlichen zurück.

– — –

Zitat:

Mit­tler­weile will man die Demokratie der Bun­desre­pub­lik erfun­den haben, die uns doch angewidert hat wie die Sünde. Auch eine Bekehrung! Wären wir zu der Herrschaft, wie wir sie woll­ten, hin­aufge­langt, wir hät­ten uns dort zweifel­sohne höchst blutig bewährt. Das geistige Rüstzeug war fer­tig. An uns hat es nicht gele­gen; die Ver­hält­nisse waren stärk­er.

– — –

Schriften:

  • Freis­pruch für die Nazi-Jus­tiz. Die Urteile gegen NS-Richter seit 1948. Eine Doku­men­ta­tion, Rein­bek bei Ham­burg 1983
  • Die kalte Amnestie. NS-Täter in der Bun­desre­pub­lik, Frank­furt a. M. 1984
  • Das Gesetz des Krieges. Das deutsche Heer in Ruß­land 1941 bis 1945. Der Prozeß gegen das Oberkom­man­do der Wehrma­cht, München 1993
  • Der Sturz der 1. ÖL. Eine Anek­dote aus der Zeit der Außer­par­la­men­tarischen Oppo­si­tion, in: FAZ vom 13. Feb­ru­ar 2001
  • Der Brand. Deutsch­land im Bombenkrieg 1940–1945, Berlin 2002
  • Brand­stät­ten. Der Anblick des Bombenkrieges, Berlin 2003
  • Yalu. An den Ufern des drit­ten Weltkrieges, Berlin 2007

– — –

Lit­er­atur:

  • Karl­heinz Weiß­mann: Autoren­por­trait Jörg Friedrich, in: Sezes­sion (2008), Heft 23